Betreuungszeiten & Kosten

Die Betreuungszeiten in der Arche orientieren sich am von den Eltern angemeldeten Bedarf.

 

Daher sind Änderungen in den von der Arche angebotenen Betreuungszeiten durchaus möglich.

 

Derzeit können Kinder zu folgenden Zeiten in der Arche betreut werden:

 

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
7.30 - 12.00 7.30 - 15.00 7.30 - 15.00 7.30 - 12.00 7.30- 12.00

 

 

Aus organisatorischen Gründen (Mittagessen, Mittagsschlaf) ist ein Abholen entweder nur

  • um 12.00 Uhr

oder

  • um 15.00 Uhr

 

möglich (je nach Anmeldung).

 

Natürlich können Kinder, die am Vormittag "zwischendurch" müde werden, auch ein "Nickerchen" halten :-) 

 

Bedingung der Betreuung in der Arche ist die Mitgliedschaft im Verein Kinderbetreuung Arche Ottenstein e.V. Kosten pro Jahr: 25 € Mitgliedsbeitrag (siehe „Verein“).

 

Bei Interesse an der Betreuung eines Kindes in der Arche ist zunächst mit den Mitarbeiterinnen der Arche Kontakt aufzunehmen und darüber Rücksprache zu halten, ob zu den gewünschten Betreuungszeiten ein "Platz frei" ist, da in der Großtagespflege maximal acht Kinder gleichzeitig betreut werden können und aufgrund der räumlichen Kapazitäten die Nachmittagsbetreuung mit Mittagsschlaf bereits bei vier gleichzeitig anwesenden Kindern komplett belegt ist.

 

Die entsprechenden Regelungen zu Betreuungszeiten und anderen wichtigen Informationen werden dann in einem Vertrag schriftlich fixiert.

 

Zur Ermittlung des Kostenbeitrags, den die Eltern an den Landkreis zu zahlen haben, erfolgt eine Einkommenseinstufung (das Arche-Team erfährt davon nichts), dazu sind dem Landkreis Einkommensnachweise vorzulegen.

 

Die Gebühren für eine Betreuungsstunde werden abhängig vom Familieneinkommen berechnet und liegen zwischen 0,52 € und max. 3,- € pro Stunde, wenn öffentlich geförderte Kindertagespflege in Anspruch genommen wird.

 

Falls ein weiteres Kind in Tagespflege betreut wird, gibt es eine 50%ige Geschwisterermäßigung.

 

Elternbeitragstabelle.pdf
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Außerdem füllen die Eltern einen Antrag auf Gewährung von Tagespflegegeld aus, damit die Kosten für Tagespflege für das individuelle Kind mit seinen jeweiligen Betreuungszeiten vom Landkreis an die Arche erstattet werden können.

 

Wenn die Formalitäten erledigt sind und ein Zeitpunkt für den "Arche-Start" feststeht, findet eine an die Bedürfnisse des Kindes angepasste Eingewöhnung statt, bis der Besuch der Arche zur liebgewonnenen Gewohnheit geworden ist.